
Ausschlussgründe für eine Sterilisation
Ausschlussgründe für die Operation in unserem Ambulatorium sind:
Gewebeverwachsungen im Bauch infolge einer vorangegangenen Bauchoperation (z.B. Kaiserschnitt mit Längsschnitt, Eileiterschwangerschaft, Nabelbruch, Darmoperation, Bauchdeckenstraffung etc.), aber auch eine chronische Eierstock- oder Bauchfellentzündung.
In diesen Fällen kommt eine laparoskopische Sterilisation nicht in Betracht.



